Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für sämtliche Lieferungen und Leistungen des Forum zur Förderung des Wissens um den Einsatz von Informationstechnologie, nachfolgend kurz „Forum“ genannt, im Tätigkeitsbereich Systemhaus und Einzelhandel.
I. Allgemeines
Das Forum schließt Verträge nur aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die das Forum oder ein von ihr beauftragtes Subunternehmen durchführt. Mündliche Vereinbarungen zur Änderung oder Ergänzung dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch das Forum. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.
II. Angebote und Kostenvoranschläge
Sämtliche Angebote des Forum sind grundsätzlich freibleibend. Das Forum übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von ihr erstellten Kostenvoranschläge. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
III. Lieferbedingungen
Vertragsgegenstand kann unter anderem neben der Lieferung von Computern und anderer technischer Büroausstattung auch die Erstellung von Individualsoftware, der Verkauf von Software und Hardware, die Einschulung und Umstellungsunterstützung, die Wartung und Weiterentwicklung der Software, die Übertragung von Urheber- und verwandten Schutzrechten, die Herstellung von Datenträgern und sonstige Dienstleistungen sein, die mit der Lieferung von Soft- und Hardware verbunden sein können.
Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und das Forum schriftlich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen, vorzubringen.
Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers.
Die durch das Forum bekanntgegebenen Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Forum oder deren Lieferanten entbinden das Forum von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.
Ein Verzugsschaden und sonstige Schadenersatzansprüche können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Forum, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem vom Forum beauftragten Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall der Höhe nach begrenzt mit dem Betrag, den der Auftraggeber als Entgelt bezahlt. Der Ersatz von Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten oder erwarteten Ersparnissen, Zinsverlust, unmittelbaren und mittelbaren Schäden aus Datenverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter, auch aus dem Titel der Produkthaftung gegen den Auftraggeber, ist soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die das Forum auf Grund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet, bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt nur auf Wunsch auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulungen und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist das Forum zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist das Forum von allen Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden.
Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat das Forum die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen.
Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung wird der Sitz des Forum vereinbart.
IV. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung. Sämtliche Preise sind in Euro angegeben und enthalten keine Mwst, sofern eine solche nicht ausdrücklich ausgewiesen wird.
Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist das Forum berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
Beim Forum einlangende Zahlungen tilgen zuerst vorprozessualen Kosten (falls diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren), wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros.
Die Einhaltung der zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Zahlungstermine aus diesem und anderen Rechtsgeschäften bildet eine wesentliche Voraussetzung für die Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Für den Fall, dass der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug gerät, gelten Verzugszinsen in der Höhe von 7,5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, als vereinbart, wobei die Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugsschäden des Forum ausdrücklich vorbehalten bleibt.
Sofern das Forum das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung einen Betrag von Euro 10,—zu bezahlen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit Forderungen gegen das Forum aufzurechnen, die bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind, oder Zahlung aus welchem Grunde auch immer, insbesondere wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche bzw. Bemängelungen zurückzuhalten.
V. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Forum.
In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber, das Forum innerhalb von drei Tagen zu verständigen und dem Forum sämtlich zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen.
Falls Dritte auf die noch im Eigentumsvorbehaltes des Forum stehende Ware zugreifen bzw. Ansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass diese Ware im Eigentum des Forum steht.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch das Forum stellt keinen Vertragsrücktritt durch den Auftragnehmer dar.
Bei Warenrücknahme ist der Auftraggeber berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
VI. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Auftraggeber dem Forum schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit dies durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Auftraggeber hat auf Verlangen seine Auftragnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.
Ist der Auftraggeber mit seine Zahlungen dem Forum gegenüber im Verzug, so sind bei ihm eingehende Verkaufserlöse abzusondern und hat bzw. hält der Auftraggeber diese nur im Namen des Forum inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsgesetz bereits jetzt an das Forum abgetreten.
Forderungen gegen das Forum dürfen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht durch den Auftraggeber abtreten werden.
VII. Gewährleistung
Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für das Forum, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelhaften Ware, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. Das Forum verpflichtet sich die Verbesserung oder den Austausch nach Übergabe der Ware durch den Auftraggeber in angemessener Frist durchzuführen.
Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder für das Forum mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn das Forum die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären und wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Forum liegenden Gründen, unzumutbar sind.
Der Auftraggeber muss sein Recht auf Gewährleistung bei unbeweglichen Sachen binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG.
Wird von dem Forum eine gebrauchte bewegliche Ware an den Auftraggeber geliefert oder verkauft, muss der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung binnen einem Jahr gerichtlich geltend machen, solange keine kürzere Frist vereinbart wurde.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör (wie z.B. Datenträger, Typenräder) sowie Reparaturen in Folge externer Einflüsse (wie z.B. die Verwendung nicht autorisierter Datenträger oder Eingriffe Dritter). Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten und / oder Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten.
Ist von dem Forum ein wesentlicher Mangel eines Softwareprogrammes zu behandeln, ist der Auftraggeber zwecks genauer Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern verpflichtet, das von ihm verwendete Computersystem, das Softwareprogramm, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten im angemessenen Umfang für Testzwecke während der Normalarbeitszeit des Forum kostenlos zur Verfügung zu stellen und das Forum zu unterstützen.
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
Ein Verzugsschaden und sonstige Schadenersatzansprüche können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Forum, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem von dem Forum beauftragten Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall der Höhe nach begrenzt mit dem Betrag, den der Auftraggeber für das Nutzungsrecht an den gelieferten Programmen bezahlt. Der Ersatz von Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten oder erwarteten Ersparnissen, Zinsverlust, unmittelbaren und mittelbaren Schäden aus Datenverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter, auch aus dem Titel der Produkthaftung gegen den Auftraggeber, ist soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
VIII. Betriebsstörungen u.a.
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Fristüberschreitungen von Vorlieferanten, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und alle Verfügungen der öffentlichen Hand, sowie alle ähnlichen Umstände befreien den Auftragnehmer für die Dauer ihres Vorliegens von Liefer- und Leistungsverpflichtungen, insbesondere auch dann, wenn die Umstände erst während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
IX. Urheber-, Leistungsschutzrechte und Nutzung
Das Forum bleibt Inhaber aller Urheber- und Leistungsschutzrechte an der Software / Datenbank einschließlich der zugehörigen Unterlagen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Software mit Einwilligung des Anbieters verändert, bearbeitet oder mit anderer Software verbindet.
Vorhandene Kennzeichnungen, Urheberrechtsvermerke oder Eigentumshinweise des Anbieters dürften vom Auftraggeber nicht beseitigt, bzw. verändert werden.
Die Software ist nur zur Verwendung zum eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgeltes ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen, etc.) stehen dem Forum, bzw. deren Lizenzgebern zu. Durch den gegenständlichen Vertrag wird vom Auftraggeber lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben.
Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch das Forum unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diesen Kopien unverändert mitübertragen werden.
Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages vom Forum automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Forum Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
X. Konsumentenschutz Gesetz
Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
Der Auftraggeber erklärt sich mit der Verarbeitung seiner persönlichen Daten (Kundennummer, Name, Anschrift, Mail, Telefonnummer) durch den Auftragnehmer zum Zweck der Zusendung von Werbung/Informationen zu Produkten/Leistungen auf schriftlichem, telefonischem oder elektronischem (E-Mail) Weg einverstanden. Diese Zustimmung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
XI. Regress nach § 12 PHG
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Auftragnehmers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.
XII. Gerichtsstand, Unwirksamkeit einzelne Bestimmungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Für Streitigkeiten aus Verträgen mit dem Forum wird das BG Krems für zuständig erklärt. Solche Verträge unterliegen österreichischem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UNCITRAL - Kaufrechtsabkommen) ist ausgeschlossen.
Sind einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, werden die übrigen davon nicht berührt.